39 37. Asperation Sachbeschädigung Der Beschuldigte hat im Zusammenhang mit der Entwendung des Hanfs von einem Hanffeld Sachbeschädigungen begangen. So haben er und/oder seine Mittäter die Elektrodrähte des Zauns sowie mehrere Scheinwerferkabel durchschnitten. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und in der Absicht, Hanf zu entwenden.