Asperiert sind acht Monate anzurechnen. Für die Widerhandlungen gegen das BetmG von Mai 2010 bis Ende September 2010 (Erlangen und Anbau von rund 360 Kilo Hanf, wobei es sich dabei nicht nur um Hanfblüten gehandelt hat) erachtet die Kammer unter Berücksichtigung der objektiven und untenstehenden subjektiven Tatkomponenten (vgl. E. 36.3) eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, asperiert sechs Monate, als verschuldensangemessen. Für den Anbau von Hanfpflanzen im Jahr 2011 in G._