38 keiner Hierarchiestufe zugeordnet werden kann. Dieser Umstand ist jedoch neutral zu werten. Vom Juni 2009 bis Ende März 2010 hat der Beschuldigte in H.________, I.________, J.________, Bern, K.________, Zürich, E.________ und anderswo rund 92 Kilo Hanf bzw. Hanfblüten besessen, verarbeitet, gekauft und verkauft bzw. abgegeben.