Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass der Grossteil des gezogenen oder sonst wie beschafften Hanfs durch die Polizei sichergestellt werden konnte und daher gar nicht in den Verkauf gelangte, dass das genannte Hanfmaterial zu einem nicht unerheblichen Teil aus praktisch wertlosem Pflanzenmaterial bestand, und auch dass die Hanfblüten – unter Berücksichtigung, dass es sich dabei um Drogenhanf handelt – einen eher geringen THC-Wert aufwiesen. Der Beschuldigte betrieb für seinen (teilweise bloss geplanten) Hanfhandel jedoch einen erheblichen Aufwand und beauftragte auch weitere Personen, welche ihn bei