Ausführungen zu den Tatkomponenten, welche für alle Tatgruppen gelten, erfolgen eingangs und werden nicht wiederholt. 36.2 Objektive Tatkomponenten 36.2.1 Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des geschützten Rechtsguts Geschütztes Rechtsgut ist die öffentliche Gesundheit und Rechtsgutträger ist die Gesellschaft als Ganzes. Der Beschuldigte hat vorliegend wenig potentes Hanf erzeugt bzw. mit solchem gehandelt. Hanf gilt gemeinhin als sogenannte weiche Droge ohne erhebliche schädigende Auswirkungen auf die physische Gesundheit des Menschen.