___ festgestellt wurde. Dennoch ist er nicht davor zurückgeschreckt, erneut Vorwürfe zu erheben, um seine eigenen Ziele – nämlich im Verfahren nicht durch N.________ beurteilt zu werden – zu erreichen. Auch unter Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten geht die Kammer mit Blick auf den weiten Strafrahmen von einem leichten Verschulden aus. Insgesamt erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten für die falsche Anschuldigung als verschuldensangemessen.