34. Einsatzstrafe falsche Anschuldigung 34.1 Strafrahmen Die falsche Anschuldigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren bestraft (Art. 303 Ziffer 1 StGB). Es sind keine Gründe ersichtlich, den ordentlichen Strafrahmen zu verlassen. 34.2 Objektive und subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte hat gegen den damaligen Kreisgerichtspräsidenten N.________ Strafanzeige eingereicht und ihn verschiedener strafbarer Handlungen bezichtigt, welche insbesondere aufgrund des Amtes von N.________ als Kreisgerichtspräsidenten schwer wiegen und für den Betroffenen auch eine erhebliche Belastung darstellen.