33. Methodisches Vorgehen In einem ersten Schritt ist die Einsatzstrafe für die schwerste Tat zu bestimmen. Stellt man auf die Strafdrohung ab, wiegt die falsche Anschuldigung mit einem Strafrahmen von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren am schwersten. Die Widerhandlung gegen das BetmG ist lediglich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass als schwerste Tat grundsätzlich jene gilt, die mit dem schärfsten Strafrahmen bedroht ist, und nicht jene, die nach den konkreten Umständen verschuldensmässig am schwersten wiegt (BGE 116 IV 300).