Diese Aussagen sind angesichts der Tatsache, dass der Hanf qualitativ eher schlecht war (eher niedriger THC-Gehalt) durchaus glaubhaft. Angesichts des vom Beschuldigten betriebenen Aufwands – insbesondere auch der involvierten weiteren Personen, welche ebenfalls für ihre Dienste entschädigt werden mussten – kann davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte zwar beabsichtigte, seinen Lebensunterhalt mit dem Drogenhandel zu verdienen.