Hanfblüten für CHF 200.00 - Verkauf einer unbekannten Menge für ca. CHF 3‘000.00 pro kg (max. 2 kg) Der weitere sichergestellte Hanf wurde durch den Beschuldigten nicht in Verkehr gesetzt, damit konnte (noch) kein Umsatz erzielt werden. Der geforderte Umsatz von CHF 100’00.00 wird damit nicht erreicht. Hinweise darauf, wie gross der erzielte Gewinn ist, liegen keine vor. Der Beschuldigte machte geltend, keinen erheblichen Gewinn erzielt zu haben. Diese Aussagen sind angesichts der Tatsache, dass der Hanf qualitativ eher schlecht war (eher niedriger THC-Gehalt) durchaus glaubhaft.