Hingegen wurde der Grenzwert des zugelassenen Hanfs von 0,3 auf 1,0 % erhöht. Auch wenn sämtliche Hanfproben einen THC-Gehalt von über 1.0 % ergaben und die Revision für die materielle Beurteilung ohne Belang bleibt, ist das neue Recht das mildere und gelangt damit vorliegend ausschliesslich zur Anwendung.