28. Anwendbares Recht Am 1. Juli 2011 ist das teilrevidierte Betäubungsmittelgesetz in Kraft getreten (AS 2011 2559). Die vorliegend zu beurteilenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden grösstenteils vorher begangen. Deren erstinstanzliche Beurteilung fand am 29. November 2017 und damit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen statt. Nach Art. 26 BetmG finden die allgemeinen Bestimmungen des StGB Anwendung, soweit das BetmG keine eigenen Bestimmungen aufstellt.