303 Ziffer 1 StGB schuldig. Der Beschuldigte hat den ehemaligen Kreisgerichtspräsidenten N.________ eines Vergehens und zweier Verbrechen beschuldigt. Er wusste aufgrund der in dieser Angelegenheit bereits durchgeführten Strafuntersuchungen, dass es sich bei N.________ um einen Nichtschuldigen handelt. Dennoch reichte der Beschuldigte erneut eine Strafanzeige ein. Dies in der Absicht, eine Strafuntersuchung gegen N.________ einzuleiten und damit zu erreichen, dass die zu prüfenden strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn nicht durch N.________ als Kreisgerichtspräsidenten beurteilt würden.