30 eingereichten Strafanzeige nicht durch den ehemaligen Kreisgerichtspräsidenten N.________ beurteilt zu werden (vgl. pag. 661), und damit eine Verzögerung im hängigen Strafverfahren zu erwirken. 26.5 Rechtliche Würdigung durch die Kammer Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt oder in anderer Weise arglistig Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, macht sich der falschen Anschuldigung nach Art. 303 Ziffer 1 StGB schuldig.