___ folgende Prozessgeschichte zutreffend wiedergegeben, darauf wird verwiesen (pag. 5887 ff., S. 50-53 der Entscheidbegründung). Der Beschuldigte hat sich am 6. Februar 2007 sowie am 17. Juli 2008 inhaltlich zu den Vorwürfen geäussert (pag. 5890 f., S. 53 f. der Entscheidbegründung). 26.3 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung macht in rechtlicher Hinsicht geltend, die vom Beschuldigten in dem wirren und zusammenhangslosen Schreiben geäusserten Vorwürfe seien offenbar nicht geeignet gewesen, die Rechtspflege zu behelligen.