Im Mai/Juni habe er geholfen, Samen zu säen (pag. 1846). Diese selbstbelastenden Aussagen erfolgten frei und ohne entsprechenden Vorhalt. Insbesondere der Umstand, dass er männliche Pflanzen ausgerissen habe, war kein konkreter Vorhalt der Polizei. Die Kammer stellt auf diese Aussagen ab. Es ist daher davon auszugehen, dass der Beschuldigte mit dem Anbau, der Pflege und der Gewinnung der Hanfpflanzen eigenständig betraut war, wobei offen bleiben kann, ob er auch noch weitere Handlungen vorgenommen hat und mit wem. Weiter ist auch davon auszugehen, dass der Beschuldigte wusste, dass es sich dabei um Drogenhanf handelt.