_ hat zudem bestätigt, im Auftrag des Beschuldigten Hanf abtransportiert und gerüstet zu haben. Seine Aussagen, welche zahlreiche Realitätskriterien enthalten (der Beschuldigte habe Angst vor der Polizei gehabt und immer von den «Blauen» gesprochen; der Beschuldigte habe ihn zur Zusammenarbeit bewegen können, indem er ihm sein Portemonnaie mit CHF 20‘000.00-25‘000.00 bar gezeigt habe) decken sich zumindest teilweise mit denjenigen des Beschuldigten, weswegen darauf abgestellt werden kann. Auch wenn die Rolle des Beschuldigten nicht gänzlich geklärt werden kann, ist doch von seinen glaubhaften selbstbelastenden Angaben auszugehen.