Er ersuchte darum, mit Untersuchungsrichter AN.________ sprechen zu dürfen, was für die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen spricht. Anlässlich der Einvernahme vom 18. November 2010 bezeichnete der Beschuldigte seine Rolle als diejenige eines Mitläufers (pag. 1812). Am 6. Dezember 2012 machte der Beschuldigte schliesslich umfassendere und schwerer belastende Aussagen. Er gab an, er sei im Juli fast täglich auf dem Feld gewesen (pag. 1823). Der Beschuldigte gestand auch ein, dass man bald gemerkt habe, dass der Hanf zum Rauchen geeignet sei.