24. Zum Vorwurf des Anbaus, Verarbeitens, Transports und Besitzes von Betäubungsmitteln gemäss Ziff. 2.7.1. bis 2.7.4. und 2.8.1.-2.8.3. der Anklageschrift 24.1 Vorwurf gemäss Anklage Dem Beschuldigten wird gemäss Anklage vorgeworfen, im Sommer/Herbst 2010 auf einem Feld von Landwirt AY.________ in C.________ ca. 1 ha Hanf zur Gewinnung von Betäubungsmitteln angebaut zu haben, diesen Hanf verarbeitet bzw. in der Nacht vom 18./19. September 2010 geerntet, am Abend des 18. September 2010 auf eine Heubühne in C.________ transportiert und bis am 20. September 2010 ca. 360 kg Hanf besessen zu haben.