_ mit dem vom Beschuldigten geschilderten Sachverhalt überein. Das als Darlehensbestätigung beschriebene Dokument, welches zwar unterzeichnet wurde, nicht jedoch mit anderen überprüfbaren Dokumenten zusammen eingereicht wurde (so z.B. offizielle Quittungen von Benzin- oder Kioskkäufen oder elektronisch nachweisbare Zahlungen), vermag keine Zweifel an diesen subjektiven Beweismitteln zu wecken.