Am 6. Dezember 2012 gab der Beschuldigte dann auch die Namen weiterer Beteiligter preis (pag. 1827). Gerade die Tatsache, dass der Beschuldigte den Sachverhalt in mehreren Einvernahmen bestätigte und auch immer wieder neue Details benannte, spricht für die Glaubhaftigkeit des Geständnisses. Schliesslich stimmen insbesondere auch die verwertbaren Aussagen von AK.________ und AJ.________ mit dem vom Beschuldigten geschilderten Sachverhalt überein.