_ geschildert (pag. 3676 f.). Der Beschuldigte gestand den Sachverhalt nicht nur ein, sondern verlangte auch ein Gespräch mit Untersuchungsrichter AN.________. Es kann daher gerade bezüglich dieses Vorwurfs keine Rede davon sein, dass der Beschuldigte zu einem falschen Geständnis motiviert worden sei. Der Beschuldigte gestand schliesslich am 18. November 2010 ein, zusammen mit AK.________ den Hanf vom Feld entwendet zu haben, wobei ihm hierfür 30 % versprochen worden seien (pag. 1815 ff.). Am 6. Dezember 2012 gab der Beschuldigte dann auch die Namen weiterer Beteiligter preis (pag.