23. Zum Vorwurf des Erlangens von Betäubungsmitteln und Sachbeschädigung gemäss Ziff. 2.6. und 7. der Anklageschrift 23.1 Vorwurf gemäss Anklage Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, er habe am 13. September 2010, ca. 00:40 Uhr, in J.________ zusammen mit weiteren Personen eine unbekannte Menge Outdoorhanf erlangt sowie anschliessend an unbekannte Personen verkauft. Weiter wird ihm vorgeworfen, er habe bei dieser Gelegenheit beim Hanffeld von AD.________ in J.________ die Elektrodrähte des Zauns und mehrere