Insgesamt und unter Berücksichtigung der Verkäufe bzw. Abgaben an die gennannten Abnehmer ist von einer verkauften bzw. abgegebenen Menge von 7,5 Kilo Hanf auszugehen. Dass es sich dabei um Drogenhanf gehandelt hat, ergibt sich aus dem Umstand, dass der Hanf in kleinen Mengen auf der Strasse an Abnehmer, welche sich an den einschlägig bekannten Orten aufgehalten haben, abgegeben wurde. Dieser Schluss wird zudem durch die Probe, welche bei einer Abnehmerin des Beschuldigten (AX.________) genommen werden konnte und einen THC-Gehalt von 8,3 % ergab, gestützt (pag. 1373 und 2519).