Der Beschuldigte hat nachvollziehbar dargelegt, wie er zu dieser Menge kam bzw. wie sich die Berechnung zusammensetzt. Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 6. April 2010 wurden Hanfblüten und Hanfmaterial sichergestellt (2,55 kg Hanfblüten und 3,2 kg Hanfmaterial). Der Beschuldigte bestätigte am 16. April 2010, dass es sich beim Koffer, in dem sich ein Teil des Hanfes befand, um seinen Koffer handeln würde und dieser 2 Kilo Hanfblüten, ein Vakumiergerät und ein Sack mit portionierten Hanfblüten sowie eine Küchenwaage enthalten würde. Alles würde ihm gehören (pag.