23 Diese Aussage bestätigte er bei der a.o. Untersuchungsrichterin AQ.________ am 22. April 2010 explizit (pag. 1752 f.). Die belastenden Aussagen des Beschuldigten werden durch die abgehörten Telefongespräche gestützt. Der Beschuldigte konnte auf Vorhalt dieser Telefongespräche nachvollziehbare Erklärungen liefern und damit die Übernahme von Hanf der Familie AE.________ bestätigen (pag 1722 ff.).