Am 16. April 2010 korrigierte der Beschuldigte seine Kiloangaben noch weiter und hielt fest, dass es insgesamt ca. 12 Kilo gewesen seien (pag. 1744). Später korrigierte er diese Angabe wiederum nach unten auf 8 Kilogramm, bevor er sein Geständnis schliesslich vollumfänglich zurückzog. Erneut kann festgehalten werden, dass nicht einzusehen ist, wieso sich der Beschuldigte zu Unrecht (über drei Einvernahmen hinweg) selbst belasten sollte.