Der Beschuldigte lagerte zuvor entwendetes Hanfmaterial zwischen dem September 2009 und dem 10. März 2010 in AO.________, dann in H.________, und übergab den durch ihn verarbeiteten Hanf schliesslich am 10. März 2010 an AB.________ zum Transport nach I.________. Mengenmässig ist von ca. 55 kg Hanfblüten und 110 kg durchmischtem Hanfmaterial auszugehen; dies entspricht dem bei AB.________ und AA.________ im Fahrzeug sichergestellten Hanf (pag. 1341, Anzeige vom 25. Juni 2010).