Was dieser damit habe machen wollen, wisse er nicht (pag. 1679). Der Beschuldigte bestätigte seine Aussagen am 29. März 2010 und präzisierte seine Angaben auch noch detailreich, so beispielsweise bezüglich der Frage, wo er den Hanf geklaut habe (pag. 1685 f.). Auch am 1. April 2010 und am 16. April 2010 wiederholte der Beschuldigte diese Aussagen (pag. 1695 und 1742). Schliesslich bestätigte er seine Angaben auch vor der a.o. Untersuchungsrichterin AQ.________ am 22. April 2010 (pag. 1752 und 1757).