Von Bedeutung ist, dass der Beschuldigte bereits zu Beginn der Einvernahme darauf hinwies, dass er nun alle Fakten auf den Tisch legen wolle und vollumfänglich zur Kooperation bereit sei (pag. 1671). Auf den Beschuldigten wurde also in keinster Art und Weise Druck ausgeübt. In freier Erzählung schilderte er, dass er seit September 2009 in H.________ ein Lager gemietet habe. Er habe die Ware, welche er auf einem Feld in Solothurn geklaut habe, dorthin gebracht. Er habe es dann in H.________ getrocknet und gerüstet. Es könne sein, dass es 6 kg gewesen seien.