19. Zum Vorwurf des Transports, Aufbewahrens bzw. Besitzes von Betäubungsmitteln gemäss Ziff. 2.1.1. bis 2.1.3. der Anklageschrift 19.1 Vorwurf gemäss Anklage Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, von September 2009 bis am 10. März 2010 gestohlenen Hanf in ein von seinem Bruder AC.________ gemietetes Lager nach AO.________ und dann in zwei von ihm gemietete Lagerräume nach H.________ transportiert zu haben (Ziff.