Der Beschuldigte hat im Strafverfahren ein wenig kooperatives Verhalten gezeigt und wiederholt versucht, den Verfahrensgang zu verzögern, so insbesondere auch bei seiner psychiatrischen Begutachtung, welcher er sich zu entziehen versuchte, weswegen denn auch ein Aktengutachten erstellt werden musste. Zudem hat der Beschuldigte auch wiederholt widersprüchliche Aussagen getätigt, abhängig vom jeweiligen Kontext und seinem jeweiligen Ziel.