_ erfolgt bzw. aufgrund seines dringlichen Wunsches, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung begründete sein Verteidiger den Widerruf des Geständnisses nunmehr im Wesentlichen mit seinem Gesundheitszustand. Bereits diese doch eher widersprüchlichen Begründungen zeigen auf, dass der Widerruf des Geständnisses als reine Schutzbehauptung zu werten und aus verfahrenstaktischen Gründen erfolgt ist. Die Kammer erachtet die selbstbelastenden Aussagen des Beschuldigten als glaubhaft.