dass sich der Beschuldigte im Jahr 2010 in einem anhaltenden Delir befunden habe, welche seine Einvernahmefähigkeit beeinträchtigt habe, wird durch keine der damaligen Arztberichte bzw. Gutachten gestützt. Das Arztzeugnis, welches als reine Parteibehauptung zu qualifizieren ist, erscheint bereits deshalb als zweifelhaft und vermag keine ernstlichen Zweifel an den obigen Feststellungen zu wecken.