Der Beschuldigte wurde im Jahr 2009 umfassend psychiatrisch begutachtet (Forensisch-psychiatrisches Gutachten vom 15. Juni 2009, pag. 2984 ff.). Die Gutachterin legte ausführlich dar, dass der Beschuldigte an einer dissozial-histrionischen Persönlichkeitsstörung leide und in der Psychopathie-Checkliste einen Wert von 28 Punkten erreiche (pag. 3035 ff.). Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten sei vollumfänglich vorhanden, weswegen keine eingeschränkte Schuldfähigkeit vorliege (pag. 3042 ff.).