Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Mai 2016 sei deshalb zu kassieren. Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 zum Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem damaligen amtlichen Verteidiger, Fürsprecher W.________, geäussert. Es hat festgehalten, dass sich aus den Akten tatsächlich Anhaltspunkte dafür ergeben würden, dass der Beschwerdeführer seinen amtlichen Verteidiger aus verfahrenstaktischen Gründen wechseln wollte, und deshalb einen Bruch des Vertrauensverhältnisses provoziert habe.