Ein sachverständiger Hanfdestillator vermag keine sachdienlichen Aussagen zu machen, welche nicht bereits hinreichend geklärt wären (insbesondere aufgrund der Analyse des THC-Gehalts der sichergestellten Pflanzen). Der Durchführung eines Augenscheint steht – neben der offensichtlichen Unerheblichkeit – wiederum der Zeitablauf entgegen. Es ist davon auszugehen, dass sich der mutmassliche Tatort in den vergangenen rund sieben Jahren doch erheblich verändert hat, so dass auch hiervon keine sachdienlichen Erkenntnisse zu erwarten sind.