Sein Fernbleiben begründete er mit der unbelegten Behauptung, ohnmächtig geworden zu sein. Mit Blick auf die gesundheitlichen Probleme, welche den Beschuldigten bereits in der Vergangenheit mehrmals daran hinderten, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, sowie unter Berücksichtigung der dadurch verursachten Verfahrensverzögerung hat die Kammer entschieden, nur noch ein Arztzeugnis eines Vertrauensarztes zu akzeptieren, welcher den gesundheitlichen Zustand des Beschuldigten insbesondere mit Blick auf die Verhandlungsfähigkeit objektiv und unabhängig von dem zwischen Patient