11 Der Beschuldigte ist am 13. Juni 2018 der Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben. Er hat es unterlassen, ein Arztzeugnis eines Vertrauensarztes des Obergerichts des Kantons Bern einzureichen. Sein Fernbleiben begründete er mit der unbelegten Behauptung, ohnmächtig geworden zu sein.