5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Kammer hat sämtliche Schuldsprüche, die Strafzumessung/Massnahme sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen zu überprüfen. Ebenso wird die Kammer praxisgemäss über das amtliche Honorar, die Rück- und Nachzahlungspflicht sowie über die erkennungsdienstlichen Daten und das erstellte DNA-Profil neu verfügen. Die Einstellungen sowie die Freisprüche und die hierfür dem Beschuldigten zugesprochene Entschädigung sind hingegen in Rechtskraft erwachsen. Auch rechtskräftig sind die weiteren Verfügungen sowie die vorinstanzliche Feststellung betreffend amtliches Honorar von Fürsprecher W.____