__ betreffend Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten sowie eine ärztliche Stellungnahme vom 27. August 2018 von MD V.________ betreffend Vorliegen neuropsychiatrischer Erkrankungen bzw. zur Schuldfähigkeit des Beschuldigten im Jahr 2010 (pag. 6405 ff.). Die Kammer erkannte diese Unterlagen sowie die von Fürsprecher D.________ mit Eingabe vom 12. Juni 2018 eingereichten Unterlagen zu den Akten (Darlehensvertrag vom 15. September 2010 zwischen T.________ und dem Beschuldigten; ärztliche Berichte von Dr. med. U.________ vom 23. Mai 2018