Mit Vorladung vom 19. Juni 2018 (pag. 6387 f.) holte die Kammer erneut von Amtes wegen einen aktuellen Strafregisterauszug über den Beschuldigten ein (pag. 6393 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung überreichte Fürsprecher D.________ der Kammer ein Schreiben des Beschuldigten vom 23. August 2018 an das Institut für Rechtsmedizin betreffend Abklärung seiner Verhandlungsfähigkeit, eine ärztliche Stellungnahme vom 27. August 2018 von MD V.________ betreffend Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten sowie eine ärztliche Stellungnahme vom 27. August 2018 von MD V._____