6358 ff.). Mit Eingabe vom 12. Juni 2018 beantragte der Verteidiger mit Blick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung, es sei über den Beschuldigten ein umfassendes psychiatrisch/neurologisches Gutachten zu erstellen und bis zum Vorliegen des Gutachtens das Verfahren vor dem Obergericht zu sistieren. Weiter sei der Darlehensvertrag vom 15. September 2010 zwischen T.________ und dem Beschuldigten zu den Akten zu erkennen. Auch die eingereichten ärztlichen Berichte von Dr. med. U.________ vom 23. Mai 2018 sowie derjenige von Dr. med. O.________ vom 11. Juni 2018 seien zu den Akten zu erkennen (pag. 6370 ff.). Mit Vorladung vom 19. Juni 2018 (pag.