6332 f.) wurde erneut ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 6351 f.) über den Beschuldigten eingeholt. Am 30. Mai 2018 stellte die Verfahrensleitung erneut in Aussicht, dass über die mit Eingabe vom 20. November 2017 gestellten Beweisanträge anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung entschieden werde (pag. 6354 f.). Mit Eingabe vom 1. Juni 2018 stellte der Beschuldigte sinngemäss erneut verschiedene Beweisanträge und beantragte die Einvernahme von Belastungszeugen und Sachverständigen (pag. 6358 ff.).