___ in E.________ festgestellte Rollkoffer sowie der Kehrichtsack mit Hanfmaterial seien auf DNA-Spuren zu untersuchen, der erwähnte Reisekoffer sowie die festgestellten Kehrichtsäcke seien auf DNA-Spuren zu untersuchen, es sei ein sachverständiger Hanfdestillator beizuziehen und es sei schliesslich auf dem angeblichen Hanffeld in G.________ ein Augenschein durchzuführen (pag. 6279 ff.). Mit Verfügung vom 22. November 2017 nahm die Verfahrensleitung von der Eingabe Kenntnis und stellte in Aussicht, anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung darüber zu befinden (pag. 6304 f.). Mit Verfügung vom 3. Januar 2018 (pag. 6332 f.) wurde erneut ein aktueller Strafregisterauszug (pag.