Diesbezüglich seien die Krankenakten bezüglich der Embolie des Beschuldigten im Jahr 2010 während der Untersuchungshaft zu edieren. Weiter seien die nachfolgend eingereichten Unterlagen (Schreiben Beschuldigter an Untersuchungsrichteramt Moutier vom 1. Januar 2010 pag. 6288 f. sowie Schreiben des Beschuldigten an das Untersuchungsrichteramt Moutier vom 1. Juni 2010 pag. 6290 f.) sowie die dazugehörenden Postbestätigungen zu den Akten zu edieren. Eventualiter sei diesbezüglich ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit und die Einvernahmefähigkeit des Beschuldigten im Jahr 2010 anzuordnen (pag. 6278 f.). Weiter reichte Fürsprecher D.______