Am 13. November 2017 verfügte die Verfahrensleitung, die Verteidigung werde anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung Gelegenheit erhalten, zu den Eingaben des Beschuldigten Stellung zu nehmen (pag. 6275 f.). Mit Eingabe vom 20. November 2017 beantragte Fürsprecher D.________, das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Mai 2016 sei aufzuheben und an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Diesbezüglich seien die Krankenakten bezüglich der Embolie des Beschuldigten im Jahr 2010 während der Untersuchungshaft zu edieren.