Mit Verfügung vom 18. Oktober 2017 stellte die Verfahrensleitung dem Verteidiger Frist, zu den vom Beschuldigten gestellten Beweisanträgen Stellung zu nehmen (pag. 6214 f.). Fürsprecher D.________ liess die ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme zweimal verlängern (pag. 6236), woraufhin der Beschuldigte am 8. November 2017 erneut mit zwei Eingaben an die 1. Strafkammer gelangte (pag. 6238 ff. und 6257 ff.) und ein Austrittsbericht des Spitals Emmental vom 9. November 2016 (pag. 6238 ff.), ein Arztbericht des Inselspitals Bern vom 21. November 2008 (pag. 6246 ff. und pag 6255), ein Austrittsbericht des Inselspitals Bern vom 13. April 2006 (pag.