8 Mit handschriftlichem Schreiben vom 25. Januar 2017 gelangte der Beschuldigte an das Obergericht des Kantons Bern und beantragte die Einvernahme von 57 Zeugen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Hanf Destillation, eine DNA Auswertung der Hanfsäcke bzw. Kehrichtsäcke L.________ und J.________ sowie die Besichtigung des Feldes in G.________ (pag. 6119 ff.). Weitere Eingaben des Beschuldigten folgten am 7. Februar 2017 (pag. 6151 ff.) sowie am 9. März 2017 (pag. 6158 ff.). Mit Beschluss vom 7. August 2017 wies die Kammer diese Beweisanträge ab (pag.