4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten mit Verfügung vom 23. August 2016 ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 6231 f.) sowie ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse und Betreibungsregisterauszug (pag. 6221 ff.) eingeholt (pag. 5493). Die von Rechtsanwalt F.________ namens des Beschuldigten gestellten Beweisanträge, es seien 24 Personen einzuvernehmen, wurden durch die Kammer mit Beschluss vom 16. Dezember 2016 abgewiesen (pag. 6092 ff.).